In der Sozialberatung im Rehazentrum Bergmannstraße besprechen wir einerseits die Anforderungen und Voraussetzungen für eine Rückkehr an Ihren Arbeitsplatz und erklären Ihnen andererseits, welche Leistungen Ihnen unter welchen Voraussetzungen zustehen

Wenn Sie eine Rückkehr an Ihren bisherigen Job anstreben, beraten wir Sie, welche Anforderungen das an Ihren Arbeitsplatz mit sich bringt und erarbeiten mit Ihnen bei Bedarf arbeitsplatzinterne Veränderungen, z. B. mittels des Betrieblichen Eingliederungsmanagements.

Sollten Sie Ihre letzte Tätigkeit langfristig nicht mehr ausüben können und finanzielle Hilfe für eine Neu- oder Weiterqualifizierung benötigen, klären wir Sie über die Zuständigkeiten der verschiedenen Ämter auf (Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft, Arbeitsagentur, Jobcenter oder Integrationsamt).

Darüber hinaus informieren wir Sie über Dauer und Höhe von Leistungen bei Krankheit (Entgeltfortzahlung, Krankengeld, Übergangsgeld, Verletztengeld, Wohngeld) sowie über das Schwerbehindertenrecht, Arbeitslosengeld I und II, die vorgezogene Altersrente, Grundrente und Grundsicherung.